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Freie Wahl des Geburtsortes, GKV-FQWG, Hebammen, Hebammenversorgung
Die Nürnberger Versicherung hatte angekündigt, zum 1. Juli 2015 aus den Versicherungs-Konsortien für Hebammen auszusteigen. Immer wieder habe ich Post bekommen: Die Politik habe die Wahlfreiheit von Müttern beim Geburtsort und die Hebammen-Versorgung sicherzustellen. Glücklicherweise hat die Politik gehandelt.
Den Ärger konnte ich gut verstehen: Wenn Hebammen die Prämien für ihre Haftpflichtversicherung nicht mehr bezahlen können, wird es keine Hebammen mehr geben. Auch ich bin Mutter und plädiere für die freie Wahl des Geburtsortes. Die Briefe und Mails an mich hatten immer wieder zum Inhalt, dass Hebammen für Mütter und Kinder eine große Verantwortung übernehmen, die es auch angemessen zu vergüten gilt. Auch das unterschreibe ich sofort!
Das „GKV-FQWG“ stellt die Hebammenversorgung zum Glück sicher
Die Große Koalition hatte sich noch vor der jetzigen Sommerpause des Themas angenommen: Am 11. Juli hat der Bundesrat ein neues Gesetzesvorhaben beschlossen. Es heißt etwas sperrig „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (kurz GKV-FQWG). Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Januar 2015 in Kraft. Hinsichtlich der Hebammen lässt sich der Entwurf folgendermaßen zusammenfassen:
- Hebammen, die nur wenige Geburten begleiten und daher Schwierigkeiten haben, die Prämie für ihre Berufshaftpflichtversicherung zu erwirtschaften, erhalten ab 1. Juli 2015 einen sogenannten Sicherstellungszuschlag. Damit haben sie Anspruch auf einen Zuschuss zur Berufshaftpflichtprämie gegenüber dem GKV-Spitzenverband.
- Um Hebammen im Hinblick auf die zum 1. Juli 2014 steigenden Berufshaftpflichtprämien kurzfristig zu entlasten, werden die Krankenkassen zu folgender Maßnahme verpflichtet: Abrechnungspositionen für Geburtshilfeleistungen, bei denen typischerweise deutlich weniger Geburten als im Durchschnitt betreut werden können, müssen durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel erhöht werden (übrigens haben sich vorgestern Hebammen und Krankenkassen auf den finanziellen Ausgleich geeinigt). Dieser Zuschlag gilt für Hebammen, die Hausgeburten betreuen, die freiberuflich tätig sind und für Beleghebammen, die in der 1:1-Betreuung arbeiten.
Ich halte das für eine gute Lösung und hoffe sehr, dass diese Regelung es den Hebammen erlaubt, ihre Arbeit zu tun – zum Wohl von werdenden Müttern und Kindern, die Väter lassen wir jetzt ausnahmsweise mal beiseite 🙂