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558961_web_R_K_B_by_Tom Kleiner_pixelio.deVor kurzem hatte ich Besuch von Stephanie Johanssen, die für die Nichtregierungs-Organisation Global Justice Centre in New York arbeitet. Sie machte mich auf ein besonderes Thema aufmerksam: von den USA mitfinanzierte Organisationen humanitärer Hilfe dürfen keine Abtreibungen nach Kriegsvergewaltigungen an Frauen und Mädchen vornehmen. 

Frauen und Mädchen benötigen nach Vergewaltigung besondere Hilfe

Sexuelle Gewalt gegen den „Feind“ ist durchaus Teil gezielter Kriegstaktik. Auch Männer und Jungen sind häufig Opfer von Missbrauch. Hier muss gezielt Hilfe geleistet werden, sei es im Sinne von Traumatherapie oder körperlicher Behandlung. Doch gerade durch die Tatsache, dass Vergewaltigungen an Frauen und Mädchen eine Schwangerschaft zur Folge haben kann, sollte diesen die Möglichkeit einer Abtreibung zur Verfügung stehen.

Erzwungene Geburten und unprofessionelle Abtreibungen müssen verhindert werden! 

Solange Abtreibung nicht als Bestandteil humanitärer Hilfe angesehen und von Hilfsorganisationen angeboten wird, sind betroffene Frauen und Mädchen erheblichen Risiken ausgesetzt: Abgesehen von psychologischer Behandlung, die hier unbedingt notwendig ist, bergen auch erzwungene Geburten außerordentliche Risiken für Betroffene und die aus Vergewaltigung entstandenen Kinder – ganz zu schweigen von unprofessionellen Abtreibungen.

In bewaffneten Konflikten gilt humanitäres Völkerrecht

Die Genfer Konventionen legen für den Fall von Kriegen oder bewaffneten Konflikten Regeln fest, die insbesondere diejenigen Menschen schützen sollen, welche nicht direkt an diesen Kämpfen beteiligt sind. Medizinische Versorgung von Patienten und Patientinnen muss nach deren Bedürfnissen ausgerichtet sein – das bedeutet auch, dass nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen werden darf. Allerdings muss das nicht unbedingt heißen, dass die Behandlung für jedes Geschlecht identisch sein muss, sondern es geht auch um das „outcome“, also um die Wirkung der medizinischen Behandlung für das Individuum.

Was können wir tun?

Es darf meiner Meinung nach nicht sein, dass sich nationale Restriktionen, wie hier das Abtreibungsverbot der USA, aufgrund deren Finanzierung auf internationaler Ebene im Bereich der humanitären Hilfe auswirken. Es ist in erster Linie wichtig, auf dieses besondere Thema und die Defizite in der Umsetzung humanitärer Hilfe hinzuweisen. Einige Länder wie Großbritannien und die Schweiz haben sich im Rahmen der Vereinten Nationen deutlich für Abtreibung als Bestandteil humanitärer Hilfe ausgesprochen und die USA für diese Restriktion kritisiert.

Auch Deutschland könnte diesbezüglich konkret Stellung beziehen und bestätigen, dass ein Schwangerschaftsabbruch in Fällen, in denen eine Schwangerschaft lebensbedrohliche Folgen hat, unter humanitärem Völkerrecht gerechtfertigt ist. Ich bin mit anderen Abgeordneten und auch dem Auswärtigen Amt in Kontakt getreten und hoffe, dass wir an dieser Stelle bald etwas erreichen können.

Bildnachweis: Tom Kleiner / www.pixelio.de 

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