„Nein heißt Nein“ ermöglicht Ratifizierung der Istanbul-Konvention

Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag die Reform des Sexualstrafrechts verabschiedet. Künftig gilt: „Nein heißt Nein!“. Das ist nicht nur richtig und wichtig für die Opfer von Vergewaltigung, sondern ermöglicht es Deutschland, endlich ein internationales Abkommen zu ratifizieren. 

Die Verschärfung des Strafrechts war völlig richtig, denn sie schützt in Zukunft die Opfer von Vergewaltigungen besser. Wenn eine sexuelle Handlung nicht einvernehmlich geschieht, kann sie mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Meine Kollegin Eva Högl erklärt hier im Video, warum das so ein großer Fortschritt ist:

SPD-Fraktionsvizin Eva Högl erklärt, weshalb es ein riesiger Erfolg ist, dass der Bundestag einstimmig beschlossen hat, „Nein heißt Nein!“ ins Gesetz zu bringen.

Ratifizierung der Istanbul-Konvention ist überfällig! 

2011 hat Deutschland die Istanbul-Konvention des Europarats unterzeichnet (Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt). Nach den Taten in der Silvesternacht (vor allem in Köln und Hamburg) hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarats Deutschland aufgefordert, die Konvention zu ratifizieren. Die Ratifizierung war bisher letztlich nicht möglich, weil die Anforderungen der Konvention nicht im deutschen Strafrecht enthalten waren.

Das hat sich jetzt durch „Nein heißt Nein“ geändert. Einer Ratifizierung steht nichts mehr im Wege. Ich werde mich als menschenrechtspolitische Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für Frauenrechte dafür einsetzen, dass wir das noch in dieser Wahlperiode tun.

Bildnachweis: sokaeiko / www.pixelio.de


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