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Gabriela Heinrich beantwortet Fragen der Bürger in ihrem BlogGenmais, Mietpreisbremse, Visa für Afrikaner, Rechte der Roma, Mindestlohn. Immer wieder erreichen mich alle möglichen Fragen zu politischen Themen. Ich dachte mir, die Antworten könnten womöglich meine Leser hier interessieren. Daher gibt es jetzt im Blog die Kategorie „Fragen und Antworten“. 

Und ganz wichtig: Ich freue mich über solche Fragen, denn ich bin ja dazu da, für Bürgerinnen und Bürgern eine Ansprechpartnerin zu sein.

Frage zu Maklerkosten

Ich muss jetzt Maklerkosten zahlen, weil ich eine neue Wohnung beziehe. Muss ich diese Gebühren wirklich selbst zahlen, obwohl ich den Makler gar nicht beauftragt habe? Ich weiß, dass dieses Thema auch im Paket für bezahlbares Wohnen und Bauen vorhanden ist. Aber ab wann gilt dieses Gesetz und kann man die Maklergebühren auch im Nachhinein zurück fordern?

Meine Antwort

Derzeit stimmt die Bundesregierung den Gesetzentwurf ab. Nachdem sich das Kabinett damit befasst hat, muss das Gesetz noch das übliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Wenn alles planmäßig läuft, treten die Mietpreisbremse und die Änderungen im Maklerrecht 2015 in Kraft.

Ich finde, dass das Gesetz eine wichtige Änderung auf den Weg bringt, die die SPD glücklicherweise im Koalitionsvertrag festschreiben konnte: Künftig soll das Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ gelten. Wenn jemand einen Makler beauftragt hat, muss er diesen auch bezahlen. Davon lassen sich auch keine abweichenden Vereinbarungen treffen.

Auch 2015 kann jedoch niemand schon bezahlte Maklerkosten zurückfordern. Das ist im Gesetz nicht vorgesehen. Maßgeblich sind die Gesetze, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten. Es wäre vielleicht auch nicht praktikabel, solche Rückforderungen zuzulassen. Man hätte einen Stichtag bilden müssen. Nach diesem Stichtag wären Maklerkosten zurückforderbar, vor dem Stichtag nicht. Das scheint mir auch nicht gerecht zu sein. Das Prinzip ändert sich also erst, nachdem das Gesetz in Kraft getreten sein wird.

Haben Sie auch eine Frage?

Ich möchte Sie ausdrücklich ermutigen, sie hier im Blog zu stellen. Oder Sie schreiben mir eine E-Mail an gabriela.heinrich@bundestag.de. Allerdings muss ich hier noch eine Einschränkung loswerden: Ich kann Ihnen Auskunft geben zu politischen Themen, zum Stand von Gesetz-Entwürfen und zu Debatten. Was ich nicht leisten kann, sind Rechtsberatungen, dazu sind Sie bei einer Anwältin oder einem Anwalt besser aufgehoben. Und, ganz wichtig: Ich darf keinerlei Einfluss auf die Justiz nehmen, zu laufenden oder abgeschlossenen Gerichtsverfahren werde ich also nicht antworten können.

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