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Besuch Gabriela Heinrich in einer FlüchtlingsklasseDer  Bundestag hat das Integrationsgesetz beschlossen. Endlich. Es wird denjenigen Menschen, die nach Deutschland gekommen sind, die Teilhabe und die Integration erleichtern. Aber es verlangt den Menschen mit Fluchtgeschichte auch Einiges ab. 

Flüchtlinge oder Geduldete, die zum Teil schon jahrelang in Deutschland sind, haben bisher viel zu wenig Möglichkeiten gehabt, auf eigenen Beinen zu stehen. Das ändert sich jetzt. Flüchtlinge und Geduldete müssen sich anstrengen, keine Frage. Aber wer sich anstrengt, für die oder den werden wichtige Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen.

Die wichtigsten Inhalte des Integrationsgesetzes

  • Kernpfeiler für gesellschaftliche Integration ist die Teilhabe am Arbeitsmarkt. Deswegen legt der Bund ein Arbeitsmarktprogramm für 100.000 zusätzliche, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende auf.
  • Die Förderung der Berufsausbildung von Geflüchteten verbessert sich deutlich. AsylbewerberInnen können ausbildungsbegleitende Hilfen, eine assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen erhalten. Für Geduldete wird der Zugang in den Arbeitsmarkt erleichtert.
  • Die Vorrangprüfung wird befristet für drei Jahre bei Asylsuchenden sowie bei Geduldeten ausgesetzt. Die Bundesländer bestimmen dabei selbst, in welchen Arbeitsagenturbezirken die Regelung zum Tragen kommt.
  • Das Gesetz sieht die sogenannte 3+2-Regelung für geduldete Azubis/Azubinen vor. Das heißt: Azubis/Azubinen erhalten eine Duldung für die drei Jahre ihrer Ausbildung, danach können sie weitere zwei Jahre in einer anschließenden Beschäftigung legal in Deutschland bleiben.
  • Das ehrenamtliche Engagement von Flüchtlingen wird aufgewertet. Die Ehrenamts- und Übungsleiter-Pauschale ist künftig anrechnungsfrei.

Fazit

Mit diesen Regelungen schaffen wir endlich Rechtssicherheit für alle Beteiligten: Für Asylbewerber, für Geduldete, aber auch nicht zuletzt für Betriebe bzw. Ausbildungsbetriebe. Das alles sind große Fortschritte. Und das alles ist ein wichtiger Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz. Welches wir unbedingt noch diese Legislaturperiode angehen müssen.

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