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Schon öfter habe ich auf die Kampagne No Hate Speech Movement hingewiesen. Seit heute steht die Seite www.no-hate-speech.de online. Ich finde sie richtig gut.
Ausgrenzung, Diskriminierung, blanker Hass – das Internet besteht eben nicht nur aus Katzenvideos und Doch-dann-passierte-etwas-Unglaubliches-Clickbaits. Wir haben viel zu lange zugeschaut. Dass Online-Hasser Hausbesuch von der Polizei bekommen, kann nur die eine Seite der Medaille sein. Wir alle, denen uns der Hass im Netz auf die Nerven geht, müssen mehr dagegen tun.
Witz, Information, Hilfe
Die nagelneue Internet-Seite von No Hate Deutschland ist witzig, aber auch informativ. Man kann sich dort über Hass-Ausprägungen, von Hass betroffene Gruppen und Hilfemöglichkeiten informieren, wenn man selbst betroffen ist. Man kann sich aber auch aus einer großen Auswahl von Memes schlagfertige Konter herunterladen. Die sehr gut gemachten Videos des fiktiven Bundestrollamts für gegen digitalen Hass runden das Ganze ab.
Unbedingt mal reinschauen:
Aus Berliner Republik 3-2016: Wie viel Hass ist erlaubt? http://www.b-republik.de/aktuelle-ausgabe/wie-viel-hass-ist-erlaubt Hass ist immer ein schlechter Berater In der Argumentation kann ein Verweis auf gesetzliche Grenzen helfen. Sich gegenseitig vorzuwerfen, die Äußerungen des jeweils anderen seien inakzeptabel, populistisch oder heuchlerisch, ist als Statement notwendig, um Position zu beziehen – sie helfen jedoch nur wenig hinsichtlich der Entscheidung, ob etwas verboten ist oder hingenommen werden muss. Wir müssen uns klar sein, worüber wir reden. Geht es darum, eine bestimmte Äußerung moralisch zu verurteilen, sie geschmacklos oder verwerflich zu finden? Oder geht es darum, dass jemand sich auf eine Art und Weise geäußert hat, dass geltendes Recht verletzt wird? Beides ist wichtig, und über beides muss geredet werden. Hass ist ein schlechter Ratgeber – sei es Fremdenhass, Hass gegen das System, Hass gegen Rechtsextreme oder Hass gegen Pegida. Verboten aber ist er nur dort, wo er einen Straftatbestand erfüllt. Das lässt eine Bestrafung der Täter zu, so schwierig sie im Internet auch sein mag. In den meisten anderen Fällen wird man sich darauf beschränken müssen, moralisch zu urteilen – nicht mehr und nicht weniger.