Schlagwörter
Afrika, Entwicklungspolitik, Friedrich-Ebert-Stiftung, Handelsabkommen
„Wie wir Afrika stärken können – Fluchtgründe beseitigen und globale Gerechtigkeit verwirklichen“. Unter diesem Titel stand eine Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung, an der ich neulich teilgenommen habe. Also: Wie können wir denn jetzt Afrika stärken?
Es ging vor allem um einen entwicklungspolitischen Schwerpunkt. Wir versuchten zu beantworten, welchen Beitrag die deutsche und die europäische Entwicklungszusammenarbeit leisten kann, um einerseits Armut in Afrika zu bekämpfen und um andererseits die Menschenrechte zu stärken. Beides gehört natürlich auch zusammen.
Auf dem Podium saßen Expertinnen und Experten, darunter Gudrun Kahl von der LAG Mali e.V., Dr. Jürgen Bergmann, Referatsleiter Entwicklung und Politik bei der Mission EineWelt und Geograph, Doktorand Daniel Mann und ich.
Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit
Menschenrechte und Entwicklungzusammenarbeit stehen manchmal in einem Spannungsverhältnis. Es geht immer um die Frage, ob wir überhaupt mit Ländern zusammenarbeiten dürfen, die nicht oder nur ungenügend rechtsstaatlich und demokratisch verfasst sind. Ich habe dazu gesagt:
Staatenbildung mit einem Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Institutionen ist ein wichtiger Teil der Entwicklungszusammenarbeit. Auch wenn es manchmal nur um kleine Schritte in Richtung Demokratie oder eines Rechtsstaats geht.
Was dagegen gar nicht geht, sind europäische Partnerschaften mit Diktatoren, nur um Flüchtlinge abzuwehren. Menschenrechtsverletzungen und staatliche Verfolgung sind eine Fluchtursache, die Diktatoren sind somit selbst Verursacher von Flucht. Und was wir bei der Entwicklungszusammenarbeit nie vernachlässigen dürfen: Die afrikanische Zivilgesellschaft zu stärken, denn nur über sie wird es demokratischen Wandel geben.
Globalisierung kriegst Du nicht weg – Regeln müssen her!
Bei der Veranstaltung hat sich auch wieder herausgestellt: Andere Politikfelder müssen kohärent sein zu den Zielen der Entwicklungspolitik. Das heißt, dass sie nicht ganz andere Ziele verfolgen dürfen, denn sonst werden die Erfolge von Entwicklungszusammenarbeit gemindert.
Ein Beispiel sind Handelsabkommen, von denen die EU viel hat, ein afrikanisches Land aber nur wenig. Ich bin nicht grundsätzlich gegen solche Abkommen. Aber sie müssen klaren Regeln folgen, um ein afrikanisches Land nicht zu schwächen. Ein Abkommen muss die Entwicklungskooperation klar und nachhaltig definieren, die Zivilgesellschaft der afrikanischen Staaten (etwa Gewerkschaften) müssen mitreden können. Und Schutzklauseln müssen die Wirtschaft der afrikanischen Länder schützen, zum Beispiel mit subventionierten landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus der EU.
Danke für diesen Beitrag über die Veranstaltung und das entsprechende Engagement. Überschrift zu den globalen Wirtschaftsthemen ist aus meiner Sicht weniger Freihandelsabkommen, sondern die Forderung nach und Arbeit an einer gerechten Weltwirtschaftsordnung mit fairen Handelsbeziehungen einschließlich sozialer und ökologischer Standards sowie die Kohärenz zur EU-Handelspolitik. Dabei teile ich die Kritik an der Kooperation mit diktatorischen Regimen und befürworte die Stärkung der Zivilgesellschaften.