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SDGsDiesmal geht es um das achte von insgesamt 17 globalen Nachhaltigkeitszielen, mit denen die Weltgemeinschaft unsere eine Welt bis zum Jahr 2030 zu einem besseren Ort machen will: Nachhaltiges Wirtschaftswachstum und gute Arbeit.

Ziel 8 lautet vollständig: Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern. Wachstum kann Wohlstand und bessere Lebensbedingungen bringen. Aber es geht nicht um irgendein Wachstum. Nachhaltiges Wachstum bedeutet, dass soziale, ökologische und wirtschaftliche Entwicklungsziele in Einklang sein müssen. Also kein Wachstum durch Raubbau an der Natur oder auf Kosten der Menschen durch die Enteignung von Land, durch Kinderarbeit oder Ausbeutung.

Kinderarbeit …
… ist in vielen Staaten noch weitverbreitet, vor allem in Afrika. Allein in Äthiopien müssen über zehn Millionen Kinder unter 14 Jahren arbeiten. Das verstößt nicht nur gegen die Menschenrechte, sondern führt zu Folgeproblemen. Denn diese Kinder „verpassen“ ihre Bildungschancen. Die Armut wird zementiert. Weltweit müssen 168 Millionen Kinder im Alter zwischen fünf und siebzehn Jahren arbeiten, die meisten davon in der Landwirtschaft. Um Kinderarbeit besser zu verhindern, muss nicht nur die Rechtslage verbessert werden – auch was die Verpflichtungen ausländischer Unternehmen in Entwicklungsländern betrifft. Arbeit muss geschaffen werden, die den Lebensunterhalt der Eltern sichert. Armut und Kinderarbeit sind eng miteinander verknüpft.

Jugendarbeitslosigkeit …

… ist ein Problem, das Entwicklungsländer stark betrifft, aber auch Europa. Insbesondere in den Balkan-Staaten verursacht die massive Jugendarbeitslosigkeit Perspektivlosigkeit. Das führt dazu, dass viele junge Menschen diese Länder nur noch verlassen wollen. Eine hohe Jugendarbeitslosigkeit ist auch ein Nährboden für Konflikte. Die Länder mit einem hohen Anteil junger Menschen brauchen Unterstützung dabei, Jugendlichen eine Perspektive zu geben. Das gilt zum Beispiel für Nordafrika, wo die Geburtenrate bereits relativ niedrig ist, aber immer mehr Jugendliche in den Arbeitsmarkt strömen. In Tunesien ist mehr als jeder Dritte Jugendliche arbeitslos. Deutschland ist in der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit der mit Abstand größte Geber für die Förderung der beruflichen Bildung.

Wirtschaftliches Wachstum …

… hängt mit vielen Bereichen zusammen. Die Entwicklungszusammenarbeit kann Impulse geben, wie mit der Förderung von Bildung und auch der beruflichen Bildung oder Strukturreformen zugunsten eines Steuersystems und Investitionssicherheit. Es geht aber auch um Rechtsstaatlichkeit. Denn in einem Land, in dem sich die Regierung nimmt, was sie will und niemand geschützt ist, werden nicht viele investieren wollen. Auch Stabilität ist ein Faktor, denn mitten in einem Bürgerkrieg – wie im Südsudan – braucht man über Wirtschaftswachstum nicht zu sprechen. Demokratische Entwicklung, Stabilisierung und Rechtsstaatlichkeit sind daher ein wichtiges Fundament für Konfliktprävention und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum gleichermaßen.

Aber wie erreichen wir das Ziel?

In den Unterzielen zum Ziel verpflichtet sich die Weltgemeinschaft darauf, bis zum Jahr 2025 Kinderarbeit weltweit zu beseitigen und bis zum Jahr 2030 gute Arbeit mit mehr Arbeitnehmerrechten sowie gleichen Löhnen für gleiche Arbeit für Männer und Frauen umzusetzen sowie Behinderten den Weg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Wirtschaft der am wenigsten entwickelten Länder soll um mindestens sieben Prozent im Jahr wachsen. Der Konsum soll jedoch weltweit nachhaltiger und am „Fußabdruck“ über den Ressourcenverbrauch gemessen werden. Die Jugendarbeitslosigkeit soll bis zum Jahr 2020 deutlich sinken.

Und was heißt das für uns?

Auch hierzulande gibt es durchaus noch Handlungsbedarf, zum Beispiel beim Thema Lohngerechtigkeit. Der sogenannte Gender Pay Gap liegt in Deutschland bei 21 Prozent – um so viel Prozent ist der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen niedriger als der von Männern. Selbst bei gleicher formaler Qualifikation und auch ansonsten gleichen Merkmalen beträgt der Unterschied immer noch 6 Prozent, die sich nicht an Sachgründen festmachen lassen. Die SPD hatte deswegen bereits das „Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit“ durchgesetzt. Dieses wollen wir zu einem Entgeltgleichheitsgesetz mit Verbandsklagerecht weiterentwickeln. Mit dem Bundesteilhabegesetz führen wir ein „Budget für Arbeit“ ein, das Menschen mit Behinderung die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern soll, auch mit Lohnkostenzuschüssen. Bei der Leiharbeit werben wir für das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ vom ersten Tag an.

Als ersten Schritt zugunsten nachhaltigen Konsums haben wir das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum beschlossen. Darin enthalten sind viele Maßnahmen und Vorschläge, die ich noch in einem anderen Beitrag näher vorstellen will. Besonders gut finde ich die Idee des „zweiten Preisschilds“, welches die Sozial- und Umweltauswirkungen eines Produktes abbildet. So ein zweites Preisschild könnte es für Lebensmittel geben, deren Herstellung die Umwelt massiv schädigt und vor allem für Waren, deren Herstellung besonders viele oder seltene Ressourcen verbrauchen. Es geht noch um viele weitere Punkte, wie Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverluste und -verschwendung.

Auch in der Entwicklungszusammenarbeit besteht Handlungsbedarf. Mit den Anträgen Gute Arbeit weltweit und Sozialen Basisschutz in Entwicklungsländern schaffen hatte die SPD hierzu bereits die Initiative ergriffen. Mit dem Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte haben wir durchgesetzt, dass die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen auch im Ausland endlich Thema wird. Wir wollen ihn im nächsten Schritt verbindlicher machen, um Kinderarbeit, Sklavenarbeit oder „Landgrabbing“ (Enteignung von Land) zu unterbinden.

Die von Bundesfinanzminister Schäuble gestartete Initiative für Investitionspartnerschaften mit Entwicklungsländern hat Mängel: Es geht nicht so sehr um die Arbeitsbedingungen, sondern um Investitionsbedingungen. Diese mangelnde Verknüpfung, die von der Bundeskanzlerin unterstützt wird, zeigt leider, dass die Nachhaltigkeitsziele noch nicht in allen Parteien angekommen sind. Wir wollen, dass in allen Handels-, Investitions- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Regeln für die verbindliche Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher, ökologischer, verbraucherpolitischer und sozialer Standards wie der ILO-Kernarbeitsnormen mit konkreten Beschwerde-, Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen vereinbart werden.

Eine Übersicht der neuen Nachhaltigkeitsziele findet sich hier (in Englisch).

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