Schlagwörter
Altersarmut, Erwerbsminderungsrente, Große Koalition, Grundrente, Koalitionsvertrag, Rente
Das SPD- Rentenkonzept war im Wahlkampf ein Kernthema. Das haben zwar nicht alle mitbekommen – aber das lassen wir jetzt mal beiseite. Jedenfalls ist im Koalitionsvertrag jetzt ganz viel davon drin: Zum Rentenniveau, zur Grundrente und zur Erwerbsminderungs-Rente.
Wir wollten sicherstellen, dass das Rentenniveau zunächst bis 2030 nicht sinkt, damit die gesetzliche Rente auch für kommende Rentnerinnen und Rentner noch Sicherheit bietet. Wir wollten zudem denjenigen den Gang zum Sozialamt ersparen, die viele Jahre eingezahlt haben, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben. Letzteres betrifft vor allem viele Frauen und war ein Thema, zu dem ich bei den Infoständen im Wahlkampf besonders oft angesprochen wurde. Nicht zuletzt waren wir angetreten, um die Erwerbsminderungsrente erneut zu verbessern. Was ist jetzt daraus geworden?
- Wenn wir einer Neuauflage der Großen Koalition zustimmen, wird die gesetzliche Rente auf dem heutigen Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 durch eine Änderung der Rentenformel abgesichert. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigt und setzen damit das Modell der „doppelten Haltelinie“ durch, für das wir geworben hatten. Für die Zeit danach soll eine Rentenkommission bis März 2020 ein konkretes Modell vorlegen, mit dem das Rentenniveau dauerhaft erhalten wird.
- Eine Grundrente sollen künftig diejenigen erhalten, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Die Grundrente soll zehn Prozent über der Grundsicherung liegen und von der Rentenversicherung – nicht vom Sozialamt – abgewickelt werden. Und ganz wichtig: Die Grundrente soll für bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher gelten.
- Nachdem wir die Erwerbsminderungsrente in der letzten Großen Koalition schon zweimal verbessert haben, wollen wir diesen Kurs auch in einer Neuauflage der Großen Koalition fortsetzen. Dafür ist eine erhebliche finanzielle Aufwertung der Erwerbsminderungsrente im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Zugunsten derjenigen, die aufgrund einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können.
Übrigens: Bei Jamaika gab es in den Sondierungen keine Einigung dazu, das Rentenniveau zu erhalten. Ergebnislos diskutiert wurde darüber, ob es bis 2021 erhalten bleiben soll. Einigkeit gab es nur darüber, dass eine Rentenkommission darüber diskutieren soll, ob überhaupt bei der gesetzlichen Rente Handlungsbedarf besteht. Union, FDP und Grüne wollten auch keine Grundrente einführen, sondern waren sich einig, eine Kommission darüber diskutieren zu lassen, ob es überhaupt eine Grundrente braucht. Lediglich eine Verbesserung der Erwerbsminderungsrente hätte es auch mit Jamaika gegeben.
Bildnachweis: Rainer Sturm / www.pixelio.de
Ein Hohn sind diese Jubelmeldungen für EM-Rentner….. Diese sollen auch jetzt wieder nur die Neurentner beglücken. Die Bestandsrentner dürfen weiter mit der anerkannten Unterversorgung klarkommen. Nein, das Kostenargument ist da auch nur Hohn und Spott!
Genau, auch mich betrifft die Regelung, den Abschlag abzuschaffen, leider nicht. Ich bekomme seit Mai 2006 EU-Rente und bin in eine “Verbesserungs-Lücke“ geraten. Hätte ich meine erste Befristung einige Monate eher bekommen, wäre für mich der Abschlag weggefallen, so bleibe ich lebenslang darauf sitzen. Es wäre eine große Entlastung, wenn diese Lücke behoben werden würde.