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Die Debatten im Bundestag zur Reform des Paragrafen 219a (Werbeverbot für Abtreibungen) waren höchst emotional. Die Debatte hatte mitunter kaum noch etwas mit dem eigentlichen Gesetz-Entwurf zu tun. Worüber wurde also debattiert?

Ich versuche mit meinem Blog ja manchmal, die allgemeine Hysterie zu bremsen. Das muss ich jetzt zum Thema Reform des Paragrafen 219a (ausführlich hier) auch wieder tun. Denn die entsprechende Reform, die der Bundestag jetzt verabschiedet hat, ist weder ein Freibrief für Abtreibungen noch ein staatliches Abtreibeverbot.

Worum geht es dann?

Die bisherige Regelung des Paragraphen 218 (Schwangerschaftsabbruch) ist überhaupt nicht vom Gesetzentwurf betroffen. Geändert haben sich die Vorgaben, wie über Schwangerschaftsabbrüche informiert werden darf:

  • In Zukunft dürfen Mediziner_innen, Krankenhäuser und Einrichtungen darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
  • Die Bundesärztekammer führt und aktualisiert regelmäßig eine Liste mit Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und die dabei angewandten Methoden.

Damit erhalten Frauen umfassenden Zugang zu Informationen rund um den Schwanger­schaftsabbruch. Für Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Einrichtungen wird Rechtssicherheit geschaffen. Der SPD war auch besonders wichtig, in den Verhandlungen unterzubringen:

  • Der bundesweite zentrale Notruf Schwangere in Not gibt jetzt rund um die Uhr und in 18 Sprachen Auskunft.
  • Der Bundesgesundheitsminister muss bis Ende 2019 ein Konzept vorlegen, wie er die bestehenden Lücken in der medizinischen Versorgung rund um Schwangerschaftsabbrüche schließen will.
  • Die Altersgrenze für Versicherte, die Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen, empfängnisverhütenden Mitteln haben, steigt vom 20. auf 22. Lebensjahr.

Mein Fazit

Wer wirklich etwas gegen Schwangerschaftsabbrüche machen will, muss auf zwei Felder setzen: Verhütung und Beratung. Wer Frauen in Konfliktlagen helfen will, muss die Beratung und Information stärken. Beides leistet der verabschiedete Gesetzentwurf.

Bildnachweis: Timo Klostermeier / www.pixelio.de

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