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CETA, Europäische Union, Europäisches Parlament, Handelsabkommen
Manchmal muss ich diesen Blog nutzen, um etwas richtig zu stellen. Mehrfach habe ich in den letzten Tagen gelesen, dass CETA, das Freihandelsabkommen mit Kanada, vorläufig und ohne Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Bundestages in Kraft tritt. Das stimmt nicht.
Ich erspare euch, das hier zu verlinken, aber ein russisches Nachrichtenportal (in deutscher Sprache) titelte jüngst mit „Gabriels Wortbruch: Freihandelsabkommen Ceta tritt ohne Parlamentsvotum in Kraft“. In dieser Überschrift steht so viel Falsches, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll. Deswegen habe ich mich bei meinen KollegInnen des Europäischen Parlaments schlau gemacht:
„Gemischte Abkommen“ treten auch gemischt in Kraft
Bernd Lange ist Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments, also jemand, der es wissen muss. Er schreibt hier zu den Gerüchten, dass Handelsabkommen ohne Parlamentsbeteiligung und im im Eiltempo durchgedrückt würden:
Dies entspricht absolut nicht der Wirklichkeit, weder war es so bei bereits verabschiedeten noch wird es bei zukünftigen Abkommen so sein.
Bei meiner Kollegin Kerstin Westphal (Mitglied im Europaparlament) ist hier zu lesen, dass CETA ein sogenanntes „gemischtes Abkommen“ ist. Das bedeutet, nicht nur Zuständigkeiten der EU werden im Abkommen berührt, sondern auch solche der Mitgliedsstaaten. Dadurch ergebe sich eine zweistufige parlamentarische Entscheidung über das Abkommen:
- Der EU-Teil eines Handelsabkommens tritt nach der Ratifizierung durch das Europäische Parlament zunächst nur vorläufig in Kraft.
- Über die nationalstaatlichen Themengebiete entscheiden die nationalen Parlamente, in Deutschland der Bundestag und der Bundesrat.
Es müssen also 29 Parlamente beteiligt sein. Das Europaparlament und die 28 nationalen Parlamente. Erst nachdem alle 28 Mitgliedsstaaten dem Abkommen zugestimmt haben, tritt es ganz in Kraft.
Inhalte des Freihandelsabkommens
Der Europäische Rat entscheidet letztlich, welche Bereiche von CETA vorläufig angewendet werden und welche nicht. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, die umstrittenen Investitionsschutzbestimmungen von der vorläufigen Anwendung auf EU-Ebene auszuschließen. Die SPD hat 2015 klare Leitlinien hinsichtlich TTIP und CETA formuliert:
- Gute europäische Schutzstandards dürfen nicht sinken (bei Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz, beim Datenschutz, bei Kultur und öffentlicher Daseinsvorsorge).
- Ein transparenter Prozess. Am Ende müssen alle Parlamente und das Europäische Parlament zustimmen.
- Keine undemokratischen Schiedsgerichte oder ähnliche demokratieaushebelnde Verfahren.
Das ist für mich die „rote Linie“. Wenn diese überschritten wird, werde ich CETA nicht zustimmen.
Bildnachweis: W. Broemme / www.pixelio.de
Danke für die Klarstellung und Position.