Schlagwörter
CETA, Europäische Union, Europäisches Parlament, Handelsabkommen
Müsste ich heute, am 22. September, im Bundestag über das Freihandels-Abkommen mit Kanada abstimmen, würde ich es ablehnen. Aber wir stimmen heute eben nicht über den Vertragstext ab. Wir geben heute vielmehr die Richtung vor, wie es mit dem Abkommen zwischen der EU und Kanada weitergeht.
Heute wird darüber abgestimmt, ob wir den Bundeswirtschaftsminister damit beauftragen, bei der EU den CETA-Entwurfstext in die Parlamente zu geben. Ich werde heute für den Antrag der Großen Koalition und gegen die Anträge der Opposition stimmen.
Warum stimme ich so?
Im Koalitionsantrag benennen wir gravierende Bedenken gegen den Investitionsschutz und gegen jegliche Minderung von Standards für Arbeit, Soziales, Umwelt und Daseinsvorsorge. Der Parteikonvent der SPD hatte vergangenen Montag beschlossen, den Vertragstext in unserem Sinne zu ergänzen. So dass Ablehnungsgründe gegebenenfalls entfallen. Unser Antrag spricht sich klar für transparente, parlamentarische Verfahren in Teilschritten aus. Jeder dieser Schritte belässt eine Möglichkeit, CETA zu stoppen oder abzulehnen.
Die Oppositionsanträge nehmen die Veränderungen der letzten Wochen mit der liberalen Regierung in Kanada nicht auf. Und sie stellen Meinungen als Fakten dar. Zum Beispiel wird im Antrag der Linken behauptet, es sei grundsätzlich schlecht, Handels-Hemmnisse abzubauen. Das teile ich nicht.
Fazit
Heute wird nicht über CETA abgestimmt. Aber wenn dereinst mal diese Abstimmung im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung steht, werde ich das folgende tun: Ich werde nur dann für CETA stimmen, wenn im Vergleich zum jetzigen Text wesentliche Verbesserungen rechtssicher festgehalten sind. Umgekehrt werde ich CETA ablehnen, wenn die roten Linien, die die SPD schon vor einiger Zeit gezogen hat, überschritten sind. Diese roten Linien sind:
- Schiedsgerichte sind vom Tisch. Aber: Im Bereich des Investorenschutzes muss rechtssicher gewährleistet sein, dass keine ausländischen Investoren bevorzugt werden – gegenüber inländischen Investoren oder BürgerInnen. Investorenschutz sollte auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden.
- Im Vertragstext muss am Ende ein Sanktionsmechanismus stehen, der Verstöße gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards ahndet. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden.
- Die Kommunen dürfen nicht in der Daseinsvorsorge eingeschränkt werden. Es darf keinen Druck für die Kommunen geben, die öffentlichen Dienstleistungen, zum Beispiel die Wasserversorgung, zu privatisieren. Am besten steht dann im Vertragstext unmissverständlich drin, dass bestehende und künftige Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge gar nicht erst nicht vom Vertrag erfasst werden.
- Am Ende müssen alle nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament zustimmen.
Bildnachweis: W. Broemme / www.pixelio.de
Danke für diese Erläuterung, Klärung und Stellungnahme. Und frohes Schaffen weiterhin.